Arbeitsrecht  
         
  Arbeitsverhältnisse      
      Ihr Ansprechpartner für Arbeitsrecht:

Rechtsanwalt
Alexander Poppek

Tel.: 06761-5076
      
 
  Kündigungsfristen    
   a) Für Arbeitnehmer    
   4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats    
       
   b) Für Arbeitgeber    
 
Grundkündigungfrist 4 Wochen zum 15. oder zum Ende des Monats
nach 2jähriger Betriebszugehörigkeit 1 Monat zum Ende des Monats
nach 5jähriger Betriebszugehörigkeit 2 Monate zum Ende des Monats
nach 8jähriger Betriebszugehörigkeit 3 Monate zum Ende des Monats
nach 10jähriger Betriebszugehörigkeit 4 Monate zum Ende des Monats
nach 12jähriger Betriebszugehörigkeit 5 Monate zum Ende des Monats
nach 15jähriger Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Ende des Monats
nach 20jähriger Betriebszugehörigkeit 7 Monate zum Ende des Monats
Rechtlich umstritten ist, ob dabei die Betriebszugehörigkeit nach Vollendung des 25. Lebensjahres maßgebend ist. In Tarifverträgen können alle Kündigungsfristen verkürzt oder verlängert werden.

  

   
       
       
     Schriftform  
    Eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Beendigungsvereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt ist     
     
     
     
       
       
       
   Arbeitslosengeld I      
  Dauer des Bezugs   Arbeitslosengeld I - Rechner     
 
Stand: 20.03.2008 Verlängerung für ältere Arbeitnehmer
bei Arbeitsverhältnis

von insgesamt
... Monaten:

und nach
Vollendung des
... Lebensjahres
...
Monate
des
Bezugs
Lebens-
alter
Erford.
Anzahl Monate
Vers.
Zeit
...
Monate
des
Bezugs
 12    6      
 16    8      
 20    10      
 24    12  50  30  15
 30  55  15  55  36  18
 36  55  18      
 36  58  18  58  48  24
   
     
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   Arbeitslosengeld II (“Hartz IV”)      
      Arbeitslosengeld II - Rechner  
   An Leistungen werden übernommen: (Stand: 1.7.2008)    
 
(1) Regelleistungen (Pauschalen):
Alleinstehender351 EUR
Partner316 EUR
Jugendliche 15 - 18 Jahre281 EUR
Kinder bis 14 Jahre211 EUR
Die Beträge werden entsprechend den Rentensteigerungen angepasst.
    
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(2) Unterkunftskosten
Erstattung der Kosten für eine angemessene Unterkunft. Als angemessen gelten etwa für
1 Person40 - 50 qm
2 Personen60 qm oder 2 Wohnräume
3 Personen75 qm oder 3 Wohnräume
4 Personen85 - 90 qm oder 4 Wohnräume
jedes weitere
Familienmitglied
10 qm oder 1 Wohnraum mehr
     
       
       
       
       
       
(3) Soziale Absicherung
Beiträge für die Kranken- und Pflegekasse sowie der Mindestbeitrag für die gesetzliche Rentenversicherung werden bezahlt
(4) Sonstige Leistungen
z.B. für Alleinerziehende, bei Geburt, Behinderung, Klassenreisen oder Erstausstattung eines Haushalts; ggfs. Zuschlag beim Übergang von Arbeitslosengeld I zum Arbeitslosengeld II
Vermögens- oder Einkommensanrechnung
Hat der Hilfsbedürftige und/oder sein Partner Einkommen oder Vermögen, so muss er zunächst darauf zurückgreifen. Nicht angerechnet wird das geschützte Einkommen/Vermögen. Dazu gehört und wird also nicht angerechnet:
Barvermögenpro Lebensjahr 150 €,
mind. 3100 €, max. 9750 €

(z.B.: 20-Jähriger 3100 €; 40-Jähriger 6000 €;)
Ältere (vor 1948 geboren): maximal 33800 €
Vermögen zur
Altersvorsorge
zusätzlich bis zu 250 € je Lebensjahr, höchstens 16.250 €
Erziehungsgeld,
Entschädigungsrenten
u.a.
vollständig anrechenfrei
Riester-Renteanrechenfrei
Ein-Euro Jobanrechenfrei
AnschaffungenFreibetrag 750 EUR je Bedürftigem
Haus / Eigentums-
wohnung
selbstgenutzt in angemessener Höhe
Kraftfahrzeug1 Kraftfahrzeug für jeden Hilfsbedrüftigen
in einer Bedarfsgemeinschaft
Wer mehr Informationen haben möchte, kann diese im Merkblatt der Bundesagentur für Arbeit nachlesen.

Angemessene Kosten der Unterkunft
bei ALG II (Hartz IV)
im Rhein-Hunsrück-Kreis    im Monat
Personen im GesamthaushaltKaltmiete in EUR*Kalte Nebenkosten in EURGesamt in EUR
1190,00 EUR40,00 EUR230,00 EUR
2238,00 EUR50,00 EUR288,00 EUR
3295,00 EUR57,00 EUR352,00 EUR
4343,00 EUR62,00 EUR405,00 EUR
5381,00 EUR64,00 EUR445,00 EUR
jede weitere Person+ 37,90 EUR+ 6,40 EUR+ 44,20 EUR
zuzüglich der Kosten für die Heizung
*kalte Nebenkosten = Wasser, Kanal, Müll,  Antenne, Hausmeister, Versicherung